Rechtssicherheit in nie gekannter Einfachheit…
Ein Start-up-Unternehmen bietet eine neue Dienstleistung an, die den Umgang mit dem Umweltrecht und dem Arbeitssicherheitsrecht erheblich vereinfacht.
Der Gründer des Unternehmens AHORN Rechtspflichtenservice GmbH Robert Berens hat rund 20 Jahre als Zertifizierungsauditor für ein großes Zertifizierungsunternehmen in Deutschland gearbeitet. In dieser Zeit hat er eine Vielzahl von Firmen unterschiedlicher Branchen und Größen kennengelernt. Allen Firmen gemeinsam ist, dass sie sich mit der genauen Kenntnis der konkreten Rechtspflichten schwer tun. Es gibt in der Regel niemanden, der sich mit der Materie auskennt und sich ausgiebig damit beschäftigt. In nur wenigen Firmen verfolgt jemand die Neuerungen an Vorschriften, die monatlich neu erscheinen. Das Herausarbeiten und Zuordnen von konkreten Rechtspflichten zu den einzelnen Personen und Funktionen im Unternehmen findet nicht statt, auch nicht bei Firmen, die einen oder mehrere Umweltbeauftragte oder Rechtsanwälte beschäftigen! Damit fehlt auch eine regelmäßige und systematische Kontrolle der Umsetzung dieser Rechtspflichten und Überwachung der delegierten Aufgaben und Verpflichtungen.
Grund für das Problem
Der Grund für dieses Problem liegt einerseits an der fehlenden Kompetenz der Beschäftigten, vor allem im Umweltbereich. Aber auch im Arbeitssicherheitsbereich gibt es zahlreiche Führungskräfte, die nicht die Zeit haben, sich durch den Dschungel an Gesetzen, Vorschriften und Regeln durchzukämpfen. Dazu kommt, dass viele der Rechtsvorgaben kompliziert formuliert und nur schwer verständlich sind. Die Zeit entsprechende Seminare zu besuchen, fehlt.
Bisherige Lösungsversuche
Im Bereich der Arbeitssicherheit ist in vielen (nicht in allen) Unternehmen eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt. Einige dieser Fachkräfteleisten in dieser Funktion hervorragende Arbeit und bauen eine gute Systematik zur Umsetzung der Arbeitssicherheitsvorschriften auf. In vielen Unternehmen hat diese Fachkraft aber auch nicht die nötige Zeit, sich mit dem Thema gebührend zu beschäftigen, weil die Arbeitssicherheit nur ein kleiner Teilbereich der Aufgaben ist, um die sich die Person zu kümmern hat. Andere Unternehmen haben diese Funktion extern vergeben. Es gibt einige wenige Berater, die auch hier exzellente Arbeit abliefern und ihre Kunden wirklich hervorragend betreuen. Bei den weitaus meisten Betreuungsunternehmen lässt die Besuchsfrequenz und die Qualität der Arbeit jedoch sehr zu wünsche übrig. Nicht wenige Unternehmen werden nur einmal pro Jahr im Rahmen der „Betreuung“ besucht, manche noch nicht einmal das. Was bleibt ist die Hoffnung, dass im eigenen Zuständigkeitsbereich nichts passiert. Gleichzeitig steigt die Angst, dass doch eines Tages etwas passiert, vielleicht sogar ein tödlicher Unfall und dass dann im Unternehmen wegen Verletzung der Rechtspflichten ermittelt wird. Die Geschäftsleitung, aber auch die übrigen Führungskräfte sehen sich dann mit dem Vorwurf des Organisationsverschuldens konfrontiert.
Bahnbrechender Lösungsansatz
AHORN hat die Vision formuliert, das Leben der Unternehmer und Führungskräfte hinsichtlich der rechtlichen Verpflichtungen deutlich einfacher und sorgenfreier zu machen. Das Ziel war es, das wesentliche unternehmensrelevante Umweltrecht auf eine einfach zu lesende Checkliste zu bringen. Diese Checkliste trägt den Namen „U-REX“.
Das wesentliche Umweltrecht
Was ist das wesentliche Umweltrecht im Unternehmen? Es gibt mehrere tausend Gesetze, Verordnungen und Rechtsvorschriften im Umweltrecht, die von der EU, dem Bund und den Ländern herausgegeben worden sind. Von wesentlicher Bedeutung für die meisten Unternehmen in Deutschland sind aber nur weniger als 30 Vorschriften. Dazu kommen noch die spezifischen Genehmigungendes Unternehmens, etwa für den Betrieb einer sogenannten BImSchG-Anlage. Für die meisten Firmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, sind es sogar deutlich wenige relevante Vorschriften. Es geht darum, diese Vorschriften zu ermitteln und sicher umzusetzen. Berens spricht hier vom „kleinen Einmaleins des Umweltrechts“
Die Eckpunkte der Checkliste U-REX
U-REX stellt eine Checkliste dar, auf der die konkreten Rechtspflichten für den Funktionsträger, etwa den Werkstattmeister, in einfachen Worten abgefragt werden. Beispiel dafür ist die Frage, ob die Fässer auf geeigneten Auffangwannen oder in dichten Auffangräumen stehen. Neben dieser Frage wird auf der Checkliste ein Ja oder Nein angekreuzt. Im Fußbereich der Checkliste ist Raum für eventuelle Korrekturmaßnahmen, etwa dem Hinweis die Beschaffung einer fehlenden Auffangwanne zu veranlassen. Dann wird die Checkliste von Ausfüller unterschrieben und an den nächsten Vorgesetzten zur Information weitergereicht. Dieser nimmt den Inhalt zur Kenntnis, unterschreibt ebenfalls und reicht die Liste seinem Vorgesetzten weiter, bis sie schließlich bei der Geschäftsleitung ankommt. Auch die Geschäftsleitung unterschreibt die Liste bevor sie schließlich abgelegt wird, etwa vom Umweltbeauftragten. Bei der Erstellung der Formulierungen wird großen Wert darauf gelegt, dass auch umweltrechtlich nicht vorgebildete Personen die Fragen beantworten können. Die U-REX Checkliste erscheint monatlich neu und enthält jeweils ca. 6 bis 7 Abfragen zu den relevanten Rechtspflichten für den angesprochenen Funktionsträger. Die Bearbeitungszeit für eine solche Liste beträgt damit nur etwa 5 Minuten pro Monat. Damit wird der Umstand berücksichtigt, dass alle Betroffenen wenig Zeit für Nebenaufgaben bleiben.
Nutzen von U-REX
Diese einfache Checkliste bietet eine erstaunliche Fülle von Vorteilen für die Unternehmen und seine Mitarbeiter:
- Die wesentlichen Rechtspflichten werden für die verschiedenen Funktionen im Unternehmen herausgefiltert und in eine verständliche Sprache übersetzt.
- Das Unternehmen kann nachweisen und belegen, dass alle wesentlichen Umweltrechtspflichten im Unternehmen bekannt sind und konkret bis in die operative Ebene delegiert sind.
- In allen umweltrelevanten Bereichen des Unternehmens werden monatlich ein Teil der Rechtsvorschriften hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung nachweislich kontrolliert.
- Die Geschäftsleitung und die Führungs-kräfte können auf einfachste Weise belegen, dass sie die Umsetzung der delegierten Unternehmerpflichten monatlich und systematisch überwachen und kontrollieren.
- Neuerungen und Änderungen der Vorschriften fließen automatisch in die monatlich neu herausgegebenen Checklisten ein.
- Das mühselige Lesen von Gesetzen entfällt.
- Nachweisbare Umsetzung des unternehmensspezifischen Umweltrechts erfolgt mit minimalem Zeitaufwand.
- Nebenbei wird der Nachweis der Normforderung aus der ISO 14001 hinsichtlich der Ermittlung, Kontrolle und Überwachung der Rechtsvorschriften nachweislich und in hervorragender Weise erfüllt.
A-REX für den Bereich Arbeitssicherheit
Inzwischen wurde dem Kundenwunsch entsprochen und die Dienstleistung auch auf den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erweitert. Diese Checkliste trägt den Namen A-REX
Fazit: Neuer Meilenstein in der Umsetzung und Bewältigung von Unternehmerpflichten.
Es deutet alles darauf hin, dass es der AHORN Rechtspflichtenservice GmbH gelungen ist seine Vision „Rechtssicherheit in nie gekannter Einfachheit“ für die Bereiche Umweltschutz und Arbeitssicherheit umzusetzen. Inzwischen liegen erste Aufträge für beide Bereiche vor und die Kunden zeigen sich begeistert. Interessenten können sich über www.ahorn-rps.de spezifische Muster für ihr Unternehmen anfordern.