Häufiges Problem bei Zertifizierungsaudits – das Rechtskataster
In den Tagen und Wochen vor Zertifizierungsaudits und Überwachungsaudits steigt in vielen Firmen die Nervosität. Es kommt ein Auditor oder gar ein Auditteam und stellt tagelang viele Fragen rund um das Managementsystem. Ziel für das Unternehmen ist es, nach dem Zertifizierungsaudit das angestrebte Zertifikat zu erhalten. Oft wird dies von einem wichtigen Kunden gefordert. Folglich möchten man sich so gut vorbereiten, damit im Audit keine Fragen offenbleiben und womöglich als Abweichung dokumentiert werden.
Zunehmende Bedeutung bekommt in diesem Zusammenhang das Rechtskataster. Früher wurde es nur bei Umwelt- oder Arbeitssicherheitsaudits abgefragt. Seit der letzten Normenrevision enthält aber selbst die ISO 9001 für Qualitätsmanagement an mehreren Stellen die Forderung, dass die Rechtspflichten im Zusammenhang mit den hergestellten Produkten oder erbrachten Dienstleistungen ermittelt werden und bekannt sein müssen. Bei den Normen zum Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagement sind diese Forderungen schon viele Jahre enthalten. Hier gehen die Anforderungen noch weiter. So muss im Audit nach ISO 14001 für Umweltmanagement die Einhaltung der Rechtspflichten bewertet werden. Dies setzt voraus, dass diese Rechtspflichten konkret und vollständig bekannt sind und regelmäßig kontrolliert werden. Wie man hört, wird dieses Thema seitens der Akkreditierungsstelle bei den Zertifizierungsorganisationen vermehrt hinterfragt und beanstandet, wenn der Auditbericht keine stichhaltigen Nachweise dazu ausweist. Folglich sind die Auditoren gezwungen, diesem Thema gesteigerte Beachtung zu schenken und entsprechende Nachweise im Audit einzufordern.
Die Firma AHORN hat sich auf die Erstellung von Rechtkatastern mit ausgewiesenen Rechtspflichten spezialisiert. Ein darauf aufsetzendes Checklisten-System ermöglicht die einfache Kontrolle und Überwachung der Rechtspflichten und liefert die erforderlichen Nachweise. Jede Checkliste stellt hierbei ein kleines Compliance Audit dar.