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Neue TA Luft – Was tut sich aktuell?

Seit einiger Zeit wird an einer Überarbeitung der TA Luft gearbeitet. Im Februar fand in München eine Konferenz statt, bei der über die Neuerungen verhandelt wurde.

Fest steht bereits heute, dass es eine Regelung nach Nr. 3.6 geben wird, die verlangt, dass die Genehmigungsbehörde vor Erteilung der Genehmigung prüft, ob die Betriebsorganisation des Antragsstellers geeignet ist, die Betreiberpflichten zu erfüllen! 

Was bedeutet diese Forderung für den Antragsteller?

Der Antragsteller hat künftig bereits im Vorfeld sowohl die Aufbau- als auch die Ablaufstrukturen in seinem Unternehmen darzulegen. Teil hiervon ist eine Beschreibung, wie die Eigenüberwachung der Anlage systematisch durchgeführt und dokumentiert werden soll. Eine Forderung in dieser Art ist neu und bedeutet, dass schriftlich aufgezeigt werden muss, wie eine kontinuierliche Überwachung der Anlage hinsichtlich der Einhaltung und Umsetzung der relevanten Rechtspflichten innerbetrieblich umgesetzt wird.

Was hat der Anlagenbetreibe zu beachten?

Der Anlagenbetreiber (Antragsteller) muss sich mit zahlreichen Gesetzen und Vorschriften auseinandersetzen. Zusätzlich hat er dafür zu sorgen, dass die Auflagen und Nebenbestimmungen der Anlagengenehmigung umgesetzt und eingehalten werden. Hierzu sind zunächst die konkreten Rechtspflichten, die aus den Vorschriften und der Genehmigung resultieren, herauszuarbeiten. Anschließend sollte ein Prozess zur kontinuierlichen Überwachung dieser Rechtspflichten festgelegt und beschrieben werden. Der Prozess der Überwachung sollte immer auch eine Dokumentation einschließen, um diese jederzeit nachgewiesen und belegen zu können. All das ist meist mit einem erheblichen Zeitaufwand und mit einem fachbezogenen Know-how verbunden.

Sie suchen Unterstützung?

AHORN hat ein System auf Basis von monatlichen Checklisten entwickelt, um Unternehmen von dieser Arbeit zu befreien und zeitlich zu entlasten. Monat für Monat werden auf einfache Art und Weise wechselnde Rechtspflichten abgefragt und kontrolliert. Die bearbeiteten und unterschriebenen Checklisten dienen als schriftlicher Nachweis der systematischen und regelmäßigen Überwachung der Rechtspflichten. Offene Punkte können schnell erkannt und durch die Festlegung und Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen behoben werden.

Teil des AHORN Services ist zudem jeweils zum Jahresende eine Übersicht der überwachten Auflagen und Nebenbestimmungen (Genehmigungskataster) des Anlagenbetreibers sowie ein umfassendes Rechtskataster. Das Rechtskataster oder vielmehr Rechtspflichtenkataster beinhaltet alle Rechtspflichten aus den Gesetzen und Vorschriften, die für das Unternehmen in den Rechtsbereichen Umwelt, Energie, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz relevant sind. Optional kann das Rechtskataster noch um die Rechtspflichten der DS-GVO und der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erweitert werden.

Das Genehmigungskataster sowie das Rechtskataster können in Verbindung mit den bearbeiteten und unterschriebenen Checklisten als Nachweis der Erfüllung der Eigenüberwachungspflicht gegenüber der Überwachungsbehörde genutzt werden.

Auch in Zertifizierungsaudits, etwa nach ISO 14001 (Umweltmanagement) oder 45001 (Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement), kann ein detailliertes Rechtkataster vorgelegt und die entsprechenden Normforderungen in Bezug auf die Ermittlung und Überwachung der Rechtspflichten leicht und sicher erfüllt werden. Die oft schwierige Forderung nach einer Bewertung der Einhaltung der Rechtspflichten erhält damit eine solide Grundlage und ist leicht und nachvollziehbar zu beantworten und zu erfüllen.

Gerne stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Schicken Sie uns eine kurze Kontaktanfrage oder rufen Sie uns an unter 08142 – 48 77 11.

 

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