Nichtanwendung der KAS 25 in Bayern
Wie jetzt bekannt wurde wird die KAS 25 „Leitfaden -Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“ in Bayern nicht angewandt.
Es hat sich herausgestellt, dass die dort angegebenen Einstufungen derart streng waren, dass selbst eine Reihe von Wertstoffhöfen den Regeln der Störfall-Verordnung hätten unterworfen werden müssen. Bereits im Februar 2013 gab es dazu eine interne Mitteilung des Bayerischen Umweltministeriums, in der die Aussetzung des Vollzugs verkündet wurde ((E-Mail des StMUG vom 11.02.2013, Az: 75d-U8702.3-2012/13-4).
Dies befreit die Betriebe der Entsorgungswirtschaft vor erheblichen Aufwendungen.